Erstattung der Mautgebühr aus Deutschland

Maut-Mautrückerstattung aus Deutschland.

Unsere deutsche Kanzlei führt Verfahren zur Erstattung von Mautgebühren aus Deutschland.

Wir führen umfassende Verfahren zur Rückgabe sog Maut/Maut vor dem zuständigen deutschen Amt und vor Gericht.

Die deutschen Anwälte unserer Kanzlei führen tagtäglich formelle Auseinandersetzungen mit deutschen Ämtern, auch vor Verwaltungsgerichten, wie etwa bei der Erstattung von Straßenbenutzungsgebühren aus Deutschland.


Der deutsche Staat ist verpflichtet, einen Betrag zu erstatten, der zwischen 3,8 % und 6 % der gezahlten Maut entspricht. Unsere Kanzlei strebt eine möglichst hohe Honorarerstattung an.


Um die Verjährung der Rückgabe für 2017 wirksam zu hemmen und die zu viel gezahlte Maut für dieses Jahr zurückzufordern, müssen Sie einen ordnungsgemäß begründeten und dokumentierten Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr stellen, das den deutschen Staat in dieser Angelegenheit vertritt. Der Antrag muss vollständig und ordnungsgemäß begründet sein.


Laut aktueller toll-collect Information (12.04.2020) werden die Mautaufstellungsabrechnungen, also die Autobahnmaut für die Jahre 2917-2020, ab dem 12.12.2020 in den Benutzerkonten verfügbar sein. Diese Abrechnungen sind notwendig, um die angefallenen Gebühren zu dokumentieren. Diese Listen können jedoch bereits 2021 ergänzt werden.


Zuständig für den Erstattungsanspruch ist das Verwaltungsgericht Köln.


Für ein detailliertes Angebot kontaktieren Sie uns bitte wenden Sie sich an unser Büro in Berlin oder das Kontaktformular.

Die Mitarbeiter des Büros in Berlin sprechen Polnisch.


Aktualisieren: Gerne nehmen wir Pakete mit Erstattungsaufträgen von polnischen Steuerberatern, Rechtsanwälten und Rechtsanwälten entgegen.

Wir arbeiten im vollen Betrieb vom 28. bis 31. Dezember im Falle einer Rückkehr von Maut.

Aktualisieren: Vorstandsmitglieder von Gesellschaften mit beschränkter Haftung werden höchstwahrscheinlich gegenüber den Unternehmen haftbar sein, wenn sie Maut nicht rechtzeitig zurückerhalten.

Kontaktformular für die deutsche Maut-Erstattung.

Als Antwort auf das Formular übersenden wir Ihnen ein konkretes Kooperationsangebot zur Erstattung der Maut aus Deutschland.

BITTE RÜCKGABEANGEBOT SENDEN:

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (im Folgenden: EuGH) hat die Erstattung eines Teils der deutschen Straßenbenutzungsgebühren aus Deutschland (im Folgenden: GEBÜHREN) ermöglicht.

Wer die deutsche Maut bezahlt hat, kann eine Rückerstattung verlangen. Die Mautrückerstattung erfolgt nicht automatisch, sondern erfordert einen entsprechenden Antrag bei den zuständigen deutschen Behörden und dem deutschen Verwaltungsgericht. Alle diese Verwaltungsverfahren führen die deutschen Anwälte unserer Kanzlei.


Um die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe von maut für 2017 zu hemmen, müssen Sie bis Ende 2020 einen Rückgabeantrag beim BAG oder Klage beim Verwaltungsgericht Köln stellen.


Was zeichnet unser Angebot aus?

  • Der Fall wird von der renommierten deutschen Anwaltskanzlei KOZLOWSKI und nicht von polnischen Anwaltskanzleien bearbeitet.
  • Das gesamte Verfahren wird von unserer Kanzlei durchgeführt, wir greifen nicht auf externe Anwälte zurück.
  • Auch für die Jahre 2010-2016 beantragen wir eine Rückerstattung, wobei es keine Garantie für den Erfolg des Verfahrens gibt.


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