Mobilitätspaket Deutschland

Mobilitätspaket in Deutschland
Der EP-Verkehrsausschuss hat das Mobilitätspaket am 9.6.2020 angenommen

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments unterstützte die Vereinbarung zur Reform des Straßenverkehrssektors, die Änderungen der Vorschriften für die Entsendung von Fahrern, Ruhezeiten und die Durchsetzung der Kabotagevorschriften umfasst.

Die anstehenden Änderungen werden viele polnische Transportunternehmen betreffen, die sich auf die Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland spezialisiert haben. Häufig wird es erforderlich sein, ein deutsches Transportunternehmen zu gründen, das nicht den deutschen Kabotagebeschränkungen unterliegt.

Die deutsche Anwaltskanzlei KOZLOWSKI berät im Bereich Transportrecht sowie Laufende Buchhaltungsdienstleistungen für deutsche Transportunternehmen.

Die wichtigsten Änderungen und Kontroversen des Mobilitätspakets:

- Verbot der 45-stündigen Ruhezeit in der Kabine, das aufgrund der unzureichenden Anzahl geeigneter Einrichtungen an Autobahnen und Hauptverkehrsadern in Europa nicht durchsetzbar ist.

- die Vorwürfe des Sozialdumpings und des unlauteren Wettbewerbs, die aus einer breiteren Perspektive betrachtet werden sollten. Ein Beispiel sind die bulgarischen Autofahrer, die laut Statistik in der gesamten EU am wenigsten verdienen. Ihr Gehalt ist jedoch fünfmal so hoch wie der Durchschnittslohn in Bulgarien.

- obligatorische Rückkehr des Fahrers in das Zulassungsland des Fahrzeugs, was sich insbesondere auf das Transportgewerbe aus Randländern negativ auswirken wird. Es wird auch negative wirtschaftliche (höhere Wahrscheinlichkeit von Leerfahrten) und ökologische Auswirkungen haben.

- die Einbeziehung von Berufskraftfahrern in die überarbeitete Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern, deren Auswirkungen für den europäischen Transportmarkt am dramatischsten sein werden. 70 Prozent Waren in der EU werden mit LKWs transportiert. Dies wird nicht möglich sein, wenn internationale Transporte den überarbeiteten Entsendevorschriften unterliegen, da die Abrechnung der Fahrerarbeit nicht mehr möglich ist.
Share by: