kug Unterstützung des Staates in der Krise

Kurzarbeitergeld (KUG)
Unterstützung für Arbeitgeber in der Corona-Krise

Das Kurzarbeitergeld ist in der Viruskrise das wichtigste Instrument der deutschen Staatshilfe für Unternehmen. Es ist jetzt einfach und schnell zugeteilt, und das dafür vorgesehene Budget wurde drastisch erhöht.
Wenn aufgrund des Virus keine Aufträge im Unternehmen vorliegen, hat der Arbeitgeber das Recht, einen Antrag auf Kurzarbeit zu stellen.

Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende Reduzierung der regulären Arbeitszeit. Sie kann für alle Mitarbeiter oder nur einen Teil der Besatzung gelten. Daher arbeiten die Beschäftigten während der Kurzarbeit weniger als die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit.
In einigen Fällen kann es sogar bedeuten, dass die Beschäftigten überhaupt nicht arbeiten.
In Zeiten jenseits der Viruskrise sollte die Kurzarbeit das Unternehmen teilweise entlasten, indem sie die Kosten für die Beschäftigten senkte. In Krisenzeiten ist dies eine Unterstützung für Unternehmen, die mit den Folgen einer Pandemie zu kämpfen haben.
Arbeitgeber erhalten einen Teil ihres Lohnausfalls in Form von KUG. Dafür erhält der Arbeitgeber Geld von der Bundesagentur für Arbeit. Ziel der Kurzarbeit ist es, zu verhindern, dass Arbeitnehmer während der Viruskrise entlassen werden. Trotz finanzieller Probleme kann das Unternehmen den Mitarbeitern eine medizinische Grundversorgung bieten, deren langjährige Kenntnisse und Qualifikationen von unschätzbarem Wert sind. Andernfalls wäre der Eigentümer des Unternehmens gezwungen, Mitarbeiter zu entlassen, um die Krise zu überstehen.
Die Kurzarbeitsentschädigung bemisst sich nach dem Nettolohnausfall. Sie beträgt in der Regel 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.

Wie viel kostet das Kurzarbeitergeld in Deutschland?
Der neue Lohn wird mit dem Prozentsatz berechnet, um den die reguläre Arbeitszeit reduziert wurde. Der Bruttolohn wird um den gleichen Prozentsatz wie die Arbeitszeit gekürzt. Für Arbeitnehmer bedeutet dies sehr oft einen deutlichen Lohneinbruch. Um diesen Ausfall zumindest teilweise auszugleichen, erhält der Arbeitnehmer in dieser Zeit KUG bzw. Kurzarbeitergeld. Sie wird auf der Grundlage des Nettolohnausfalls berechnet und beträgt in der Regel 60 % des Nettolohns bzw. 67 %, wenn der Haushalt des Arbeitnehmers ein oder mehrere Kinder hat.
Beispiel 1:
Beträgt die Arbeitszeitverkürzung 100 %, d. h. der Arbeitnehmer arbeitet überhaupt nicht, erhält er 60 % des Nettogehalts über den Arbeitgeber. Der gesamte Betrag wird dem Arbeitgeber vom Arbeitsamt Nuemiecki zurückerstattet.
Beispiel 2:
Ein Kellner in einem Berliner Restaurant arbeitet 40 Stunden die Woche und verdient 2.000 EURonetto im Monat. Aufgrund der Krise wird seine Arbeitszeit auf 30 Stunden pro Woche reduziert. Daher arbeitet er nur 75 % der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Er erhält 75 % seines normalen Nettogehalts (1.500 €). Das Nettogehalt dieses Kellners wird daher auf der Grundlage des Nettogehalts von 1.500 EUR berechnet.
Bitte beachten Sie, dass der im Vertrag ausgewiesene Bruttolohn und der Bruttolohn nach Einführung des KUG vom Nettolohn vor und nach Einführung der Kurzarbeit abweichen, da bei höherem Bruttolohn mehr Steuern abgeführt werden müssen. Der Nettolohn hängt vom Einzelfall, der Steuerklasse und anderen Faktoren ab.

Anträge und Verfahren
Der Antrag auf KUG muss vom Arbeitgeber beim Arbeitsamt gestellt werden. In Krisenzeiten werden Anträge schnell und mit weniger Einschränkungen bearbeitet.
Der Arbeitgeber muss nicht unternehmensweit Kurzarbeit, also Kurzarbeit, einführen. Sie kann die Verschiebung der Arbeitszeit auf einzelne von der Krise betroffene Abteilungen beschränken. Die Arbeitszeit einzelner Arbeitnehmer muss nicht um denselben Betrag gekürzt werden. Beispielsweise kann ein Mitarbeiter 50 % weniger arbeiten, während ein anderer 20 % weniger arbeiten kann.
Um ein KUG zu beantragen, muss ein Arbeitgeber:
1. Benachrichtigen Sie das zuständige Arbeitsamt über den Antrag. Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen für die Gewährung des KUG vorliegen, wird meist unmittelbar nach Antragstellung getroffen.
2. Berechnen Sie die Höhe des KUG und zahlen Sie es an die von der Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer aus.
3. Stellen Sie beim Arbeitsamt einen Antrag auf Rückgabe der KUG.
Die entsprechenden Formulare finden Sie in den Ämtern und auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit. Der KUG-Rückerstattungsantrag wird in der Regel sofort bearbeitet und es reicht aus, ihn mit einer virusbedingten Ausfallzeit zu begründen.

Kurzarbeit versus Urlaub und tatsächliche Arbeitszeit.
Vor Beginn der Kurzarbeit sollten Beschäftigte die freie Zeit für zuvor geleistete Überstunden nutzen. Erst danach gelten Ausfallzeiten als unvermeidlich.
Ein Arbeitgeber, der während der Kurzarbeitszeit Überstunden anordnet, macht sich somit des Betrugs schuldig. Auf der anderen Seite hilft der Angestellte, indem er die Anordnung des Chefs ausführt, ihm, eine Straftat zu begehen. In beiden Fällen kann dies zu einem Strafverfahren führen, in dessen Folge der Schuldige mit einer Geldstrafe belegt werden kann
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer Urlaub zu, dieser wird in der ersten Phase der Krise sogar den Beschäftigten zugemutet. Der Arbeitgeber muss die Zahlung des gleichen Betrags wie im Rahmen der regulären Arbeit sicherstellen. In dieser Zeit kassiert der Arbeitnehmer jedoch kein KUG.



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