Asyl in Deutschland. Verfahren für Syrien und Irak in Deutschland.

Asyl in Deutschland. Verfahren für Syrien und Irak in Deutschland.
Text von der polnischsprachigen Website der Berliner Verwaltung. Links führen auch zu Seiten der Berliner Verwaltung.

https://www.berlin.de/willkommenszentrum/pl/

Um Asyl aus Syrien und dem Irak in Deutschland beantragen zu können, müssen Sie sich zunächst registrieren. Gehen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland zunächst in ein Zentrum für Neuankömmlinge. Prüfen Sie dort beim nationalen Vergabesystem „EASY“, welches Bundesland für Ihre Zulassung zuständig ist. Stellt sich heraus, dass ein anderes Bundesland für Ihre Zulassung zuständig ist, erhalten Sie eine Bahnfahrkarte, damit Sie zum entsprechenden Zentrum fahren können. Wenn das Land Berlin für Ihre Aufnahme zuständig ist, müssen Sie sich als Asylbewerber beim Asyldienst (deutsch) im Irak und in Syrien anmelden. Die Anmeldezeit beträgt zwei Tage. Am ersten Tag wird eine Ankunftsbestätigung ausgestellt, die als vorläufiges Ausweisdokument dient und Sie zu Leistungen berechtigt. Die Ankunftsbestätigung enthält Angaben wie Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Staatsangehörigkeit sowie ein Foto. Außerdem müssen vor Erhalt der Ankunftsbestätigung Fingerabdrücke abgegeben werden. Am zweiten Tag findet eine ärztliche Untersuchung statt und Sie erhalten die ersten Leistungen. Es ist zwingend erforderlich, alle Ausweise und sonstigen persönlichen Dokumente (Reisepass, Geburtsurkunde, Personalausweis oder Führerschein) vorzulegen.
Am Ende der Anmeldung begeben Sie sich in die Unterkunftseinrichtung, die Ihnen als Unterkunft dient und Sie mit dem Nötigsten versorgt. Die Aufenthaltsdauer in der Unterkunftseinrichtung beträgt in der Regel bis zu sechs Wochen und maximal sechs Monate. Personen aus dem sogenannten sicheren Herkunftsstaat (d. h. Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Senegal und Serbien) sind verpflichtet, bis zur Bearbeitung des Asylantrags durch das Bundesamt für Migration in einem solchen Zentrum zu bleiben und Flüchtlinge. Wird ein Asylantrag abgelehnt, müssen Personen aus dem sogenannten sicheren Herkunftsstaat bis zur Rückkehr in ihr Herkunftsland in einer Übergangsunterkunft verbleiben. Wenn andere Familienmitglieder in einem anderen Zentrum untergebracht sind, ist es möglich, die Familie zusammenzuführen.
Wie beantrage ich Asyl?
Nach der Registrierung als Asylbewerber müssen Sie einen Asylantrag bei der Berliner Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge stellen. Interessierte Personen werden über den Termin des Treffens informiert. Zur Beantragung müssen Sie Ihre Ausweisdokumente mitbringen.
Bei der Antragstellung kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden. Darüber hinaus werden alle relevanten Informationen auch schriftlich in der Muttersprache der betroffenen Person zur Verfügung gestellt. Ihre Daten werden mit den Daten des Ausländerzentralregisters und des Bundeskriminalamts abgeglichen, um zu prüfen, ob weitere Anträge gestellt wurden und ob es sich um Ihren Erst- oder Folgeantrag nach dem sog Dublin-Verordnung. Darüber hinaus kann mit dem paneuropäischen System festgestellt werden, ob ein anderes Land für das Asylverfahren zuständig ist.
Am Ende des Antragsverfahrens erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens.
Welche Aufenthaltstitel erhalte ich?
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Ankunftsbestätigung mit Angaben wie Name, Geburtsdatum und Nationalität sowie einem Foto. Nach Abschluss des Antragsverfahrens beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens. Es ist ein sehr wichtiges Dokument, das die Stellung eines Asylantrags bestätigt und Ihnen erlaubt, sich bei eventuellen (Polizei-)Kontrollen auszuweisen. Die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des Asylverfahrens ist auf den Bezirk beschränkt, in dem sich die jeweilige Aufnahmeeinrichtung befindet. Diese Beschränkung erlischt nach drei Monaten, es sei denn, die betroffene Person ist verpflichtet, sich weiterhin in einer vorübergehenden Unterbringungseinrichtung aufzuhalten (insbesondere Bürger aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten).
Wie läuft das Asylverfahren ab?

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